Bauantrag     
 

 

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Baugenehmigung  für Werbeanlagen, Schilder und sonstige Beschriftungen.

Werbeanlagen, Schilder und Beschriftungen auf Häuser und Wänden sowie in

öffentlichen Bereichen unterliegen der Genehmigungspflicht, insofern diese 

größer als 0,5 qm sind.

 

Hier gibt es nur eine Ausnahme die neuerdings gilt:

 

Gewerbegebiete unterliegen nicht mehr dieser Regelung, jedoch ist es sinnvoll

sich bei den einzelnen Städten oder Gemeinden zu erkundigen, da es für 

bestimmte Kommunen Sonderregelungen gibt die auch hier einen Bauantrag

fordern.

Wir übernehmen gerne im Auftragsfalle alle Behördenabwicklungen und stellen

für Sie den notwendigen Bauantrag.

 

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Statiken und Windlastberechnungen  bei größeren Projekten

bei sehr großen Werbeanlagen ist es erforderlich den Bauantrag mit einer

statischen Berechnung oder Windlastberechnung zu versehen.

Auch übernehmen wir gerne im Auftragsfall diese Arbeit, unser Statiker

berechnet für Sie genau alle Details, damit Sie kein Risiko eingehen.

 

! Wir bieten Ihnen alle Vorteile eines fachlich qualifizierten Meisterbetriebes !

 

 

 

 

 

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