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für Werbeanlagen, Schilder und sonstige Beschriftungen.Werbeanlagen, Schilder und Beschriftungen auf Häuser und Wänden sowie in öffentlichen Bereichen unterliegen der Genehmigungspflicht, insofern diese größer als 0,5 qm sind.
Hier gibt es nur eine Ausnahme die neuerdings gilt:
Gewerbegebiete unterliegen nicht mehr dieser Regelung, jedoch ist es sinnvoll sich bei den einzelnen Städten oder Gemeinden zu erkundigen, da es für bestimmte Kommunen Sonderregelungen gibt die auch hier einen Bauantrag fordern. Wir übernehmen gerne im Auftragsfalle alle Behördenabwicklungen und stellen für Sie den notwendigen Bauantrag.
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