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Eine gute Wahl für eine erfolgreiche Werbung


Arbeitsbühnenvermietung / Steiger


Steigervermietung – flexibel für Arbeiten in der Höhe

Ob Arbeiten an Gebäuden und Dächern, Malerarbeiten, Fassaden- und Gebäudereinigung, Baumschnitt oder andere Arbeiten in der Höhe – unsere Arbeitsbühne ist vielseitig einsetzbar.
Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per E-Mail, über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gerne und finden schnell die passende Lösung für Ihren Einsatz.   


Arbeitsbühne abgestützt Steiger abgestützt


Arbeitsbühne Arbeitsdiagramm Steiger Arbeitsdiagramm


Arbeitsbühne Korbdrehbarkeit Steiger Korbdrehbarkeit


Arbeitsbühne Arbeiten an Werbeanlagen Steiger Arbeiten an Werbeanlagen


Arbeitsbühne Arbeiten an Werbeanlagen Steiger Arbeiten an Werbeanlagen


Arbeitsbühne Staukasten / Leitkegel Steiger Staukasten / Leitkegel


Arbeitsbühne hoch hinaus Steiger hoch hinaus


Arbeitsbühne Baumschnitt Steiger Baumschnitt


Arbeitsbühne Dach-u. Fassadenarbeiten Steiger Dach-u. Fassadenarbeiten


 

  • Arbeitshöhe:     ca. 20 m
  • Plattformhöhe:  ca. 18 m
  • Korblast max.:     200 kg
  • Seitliche Reichweite bei 200 kg:   ca. 9,70 m
  • Seitliche Reichweite bei 80 kg: ca. 12,60 m
  • Drehbereich:    270°
  • Korbmaß aus Aluminium (LxBxH): 1,2 x 0,7 x 1,1 m
  • Abstützbreite:   ca. 2.980 mm
  • Abstützung: hydraulisch; vorne Klappstützen
  • Antrieb: über Lkw-Nebenantrieb
  • Energieführungskette: innenliegend
  • Hydraulische drehbarer Arbeitskorb: ca. 180°
  • Rückfahrkamera
  • Abschließbare Werkzeugkiste (ohne Werkzeug)
  • 1.500 x 1.500 mm x 350 mm Transportmöglichkeit mit Netzabspannung
  • 5 Verkehrsleitkegel nach StVo sind auf dem Fahrzeug
  • zusätzlich erhältlich gegen Gebühr weitere Verkehrsleitkegel nach StVo.
  • zusätzlich erhältlich gegen eine Gebühr Höhen-Sicherungsgurte

 

Vermietaufträge gemäß unserern Geschäftsbedingungen, an Personen über 21 Jahre und im Besitz des Führerscheins der Klasse B/3.

Haftungsfreistellung kalendertäglich mit einer Selbstbeteiligung von 2.500,-€ pro Schadensfall, gemäß den hierfür geltenden Bedingungen.









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